Denn die von der Klägerin, die als Inkassodienstleisterin bei der zuständigen Behörde registriert ist, für den Mieter erbrachten Tätigkeiten sind durch die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG erteilte Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen (noch) gedeckt (grundlegend hierzu Senatsurteil vom 27 Im Bereich Registrierungen werden Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber bekanntgemacht. Diese Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch Personen erbracht werden, die ihre Sachkunde bei dem zuständigen Gericht nachgewiesen haben Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE295355527. Von der Präsidentin des Oberlandesgericht Düsseldorf registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Registernummer im Rechtsdienstleistungsregister: 3712 E 1 - 6.480. Aufsichtsbehörde ist die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldor Registrierter inkassodienstleister nach 10 abs 1 nr 1 rdg. Das G wurde als Artikel 1 des G v. 12.12.2007 I 2840 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 20 Satz 3 am 1.7.2008 in Kraft. § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 3 Satz 3, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3 und § 19 treten am 18.12.2007 in Kraft Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht (§ 10 Abs. 1.
Diese dürfen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG nur von registrierten Personen erbracht werden. Grundlage für eine solche Registrierung ist stets der sog. Sachkundenachweis. Neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit bedarf es insbesondere auch theoretischer und praktischer Kenntnisse in dem Bereich, in dem die Rechtsdienstleistung erbracht werden soll. Explizite Berufspflichten, wie bei. Die hier zu beurteilende Tätigkeit der als Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registrierten Klägerin ist (noch) von der Befugnis gedeckt, Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG - nämlich Forderungen einzuziehen - zu erbringen Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG Auftragnehmerin: Auftraggeber (Firmenstempel): HVL‐Inkasso Postfach 77013
offen, sich als Inkassodienstleister zu registrieren. Es bedarf gemäß §10 Abs. 1 in Verbindung mit §12 Abs. 1 RDG besonderer Sachkunde, um Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen erbrin gen zu dürfen. Sachkunde muss der Antragsteller dabei sowohl in theore tischer als auch in praktischer Hin sicht nachweisen. §11 Abs. 1 RDG macht es jedenfalls erforderlich. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die hier zu beurteilende Tätigkeit der als Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registrierten Klägerin (noch) von der Befugnis gedeckt ist, Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG - nämlich Forderungen einzuziehen - zu erbringen. Dies folgt in erster Linie bereits aus dem - eher weiten.
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) § 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde (1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden. Die SEPA Collect GmbH unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und ist ein nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG zugelassener Inkassodienstleister. Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG Registrierungsstelle, Zulassungsbehörde und Aufsichtsbehörde Der Bundesgerichtshof entschied, dass die hier zu beurteilende Tätigkeit der als Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registrierten Klägerin (noch) von der Befugnis gedeckt sei, Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG - nämlich Forderungen einzuziehen - zu erbringen Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. (2) Wird eine. 1. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung (Forderungseinziehung) gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, die ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, ist unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber mit dem RDG - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerfG - verfolgten Zielsetzung.
Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister AG Hamburg 371/2E/01/0305. Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist der Präsident des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (zugleich Registrierungsbehörde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz) Rehberg Forderungsmanagement GmbH <> Weltweites Netzwerk aus Rechtsanwälten und Inkassofirmen <> Ohne Jahresgebühr, Mitgliedschaft oder Mindestumsatz. Sie beauftragen uns bei Bedarf <> Kurze Abläufe, wir treten schnell mit dem säumigen Kunden in Kontakt <> Regelmäßige Sachstandslisten und Erfolgsauswertungen Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Für Inkassodienstleistungen ist die Registrierung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG vorgesehen (FMP 07, 37). Nach wie vor darf eine Person nur zugelassen werden, wenn keine Zweifel an der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit bestehen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 RDG) und sie theoretische und praktische Sachkunde bezüglich Inkassodienstleistungen vorweisen kann (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 RDG) sowie eine. Medizininkasso Schlotmann & Sterz GmbH Fach - Inkassostelle für Medizinberufe und Kliniken Kleiner Biergrund 18 63065 Offenbach Tel. 069-750 887- Registrierter Inkassodienstleister nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Aktenzeichen 7525 G 1 KG 02/16 Registrierungsbehörde Kammergericht Berlin. Berufshaftpflichtversicherung: AXA Versicherungs AG, Köln. Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 RStV: Marcus Schmitt, Dresdener Str. 31, 10179 Berli Die Culpa Inkasso GmbH ist ein schon seit vielen Jahren erfolgreicher und wachsender Inkassodienstleister am Markt, der seine Aufgaben, Erfahrungen und Leistungen ständig ausbaut und perfektioniert. Die Culpa Inkasso GmbH ist vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart registrierter Inkassodienstleister nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Insofern.