Im Falle nachträglicher Verfügungsbeschränkungen des Bewilligenden findet § 878 BGB entsprechend Anwendung. Im Falle fehlender Verfügungsberechtigung des Bewilligenden kommt gutgläubiger Erwerb der Vormerkung in Betracht.) Hier: Berechtigung des E als verfügungsberechtigter Eigentüme Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits.. Sinn und Zweck der in § 878 BGB getroffenen Regelung Der Erwerber eines Rechts kann nicht bestimmen, wann das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt. Auch wenn alle Eintragungsunterlagen von ihm beigebracht worden sind, kann es sein, daß das Grundbuchamt erst nach Monaten zur Eintragung kommt Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist. Rechtsprechung zu § 878 BGB
§ 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist In diesem Fall läßt es § 878 BGB genügen, wenn die Verfügungsbefugnis nur im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung und der Antragstellung beim Grund-buchamt vorla geschäften aber aus einem Gegenschluss aus § 878 Abs. 2 BGB, sofern dessen Voraussetzungen nicht vorliegen.9 Allerdings ist G weder Eigentümer des Grundstücks, noch sonst berechtigt, über das Grundstück zu verfügen. Es fehlt daher an der Berechtigung des G zur Veräußerung des Grundstücks gem. § 873 Abs. 1 BGB Fälle zum Immobiliarsachenrecht. Hinweis: Die Fälle zum Immobiliarsachenrecht stammen aus der Zeit vor der Schuldrechtsreform. Fall 16 Pleite des Verkäufers. Voraussetzungen des Eigentumsübergangs gem. §§ 873, 925 BGB; Auswirkungen der §§ 873 II, 878 BGB, 17 GBO; Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers. Fall 17 Schwarzkauf I Palandt-Herrler § 878 Rn. 15. § 878 findet nach h.M. auch Anwendung bei Verfügungen des Buchberechtigten i.S.d. § 892, da der gutgläubige Erwerber nicht schlechter stehen soll als derjenige, der vom Berechtigten erwirbt. Palandt-Herrler § 878 Rn. 5. Keine Voraussetzung des § 878 ist die Gutgläubigkeit des Erwerbers, d.h. die Verfügung ist gem
Merke: § 878 BGB gewährt den Beteiligten nur Schutz, wenn sie alles getan haben, damit der Rechtswechsel am Grundstück vollzogen werden kann. Das Gesetz schützt dagegen nicht vor Verzögerungen, die die Beteiligten selbst verursacht haben (z.B. unvollständiger bzw. nicht unterschriebener Antrag). 3. Die Auflassungsanwartschaft Die §§ 873, 878 BGB und der Prioritätsgrundsatz (§§ 17, 45 GBO) zeigen, dass die Interesse Nach § 878 BGB wird eine abgegebene Erklärung über Rechtsänderungen an einem Grundstück nicht dadurch unwirksam, dass der Erklärende in seiner Befugnis über das Recht zu verfügen beschränkt wurde, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Grundbucheintragung bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist
keine Verfügungsbeschränkung (Beachte: § 878 BGB) Fall Nr. 1 - Heiratspläne + Fall Nr. 2, 3 - Insolvenzprobleme I, II Examenskurs Rep2 GRUNDSTÜCKSRECHT © 2020 Professor Dr. Georg Bitter - Universität Mannheim 8 Gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten nach §§ 873, 892 BGB Die Befürworter der analogen Anwendbarkeit des § 878 BGB auf den Fall, dass ein Testamentsvollstrecker vorzeitig aus seinem Amt entlassen wurde, argumentieren mit dem Prinzip des Vertrauensschutzes; ob eine Verfügung wirksam wird oder nicht, hänge von der von den Beteiligten normalerweise nicht zu beeinflussenden Dauer des Grundbucheintragungsverfahrens und damit von Unwägbarkeiten ab. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsse die Vorschrift des § 878 BGB daher analog angewendet. •§§ 987 ff. BGB verdrängen nicht die Ansprüche wegen angemaßter Eigengeschäftsführung aus § 687 Abs. 2 BGB. •Die im EBV bezweckte Privilegierung des Besitzers wäre in diesem Fall Das OLG hat entschieden, dass eine analoge Anwendbarkeit des § 878 BGB in diesem konkreten Fall nicht in Betracht komme. Daher müsse die grundsätzliche Streitfrage, ob § 878 BGB - vom Einzelfall losgelöst - auf den Wegfall der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers entsprechend anzuwenden ist, wie es das OLG bereits in der Vergangenheit verneint habe, nicht erneut entschieden.
§ 878 BGB unanwendbar, da Ermächtigter nicht selbst Rechtsinhaber werde Lit.: § 878 BGB dennoch anwendbar Arg.: Normzweck: Beseitigung der Unwägbarkeiten, die sich aus dem Eintragungsgrundsatz und dem daraus resultierenden unsicheren Zeitpunkt der Rechtsänderung ergeben; gleichen Schutz bedarf Erwerber, wenn er nicht mit dem Eigentümer, sondern einem Ermächtigten kontrahiert. Die. Aufl. 2020, § 878 Rn. 6 andererseits; zur Form der Zustimmungserklärung vgl. BGH NJW 1998, 1482, 1484 Fall Nr. 3 - Insolvenzprobleme II [(Un-)Anwendbarkeit des § 878 BGB bei rechtmäßiger Zurückweisung des Eintragungsantrags] Wie Fall Nr. 2, jedoch hatte der Notar bei seinem Eintragungsantrag vom 5.3. vergessen, den Kos handlung der Fälle, in denen der Bereic herungsschuldner den Gegenstand unter sei- nem objektiven Wert weiterveräußert. Grunds ätzlich ist zwar auch in diesen Fälle Beim Eigentumserwerb von unbeweglichen Sachen ist § 878 BGB zu beachten. Diese Norm erzeugt eine Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts der Berechtigung. Grundsätzlich muss die Berechtigung bis zum letzten Erwerbstatbestand vorliegen, dies ist üblicherweise die Eintragung. Sollte aber nach Einigung, aber vor Eintragung die Berechtigung wegfallen, dann läge normalerweise keine.
Der in § 878 BGB beschriebene Fall, dass eine bindende dingliche Einigung vorliegt und der Eintragungsantrag gestellt wurde, fällt schon nicht unter § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO, so dass die Wirksamkeit der Verfügung unter den Voraussetzungen des § 878 BGB nicht eigens angeordnet werden musste fügungsbefugnis (§ 91 InsO, § 878 BGB) - Zurückbehaltungs-recht (§ 1000 BGB) - Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 BGB - Nutzungsersatzanspruch aus §§ 987, 990 BGB.. 147 Fall 13. Erlers Erben (Löhnig) Vormerkung - Anwendbarkeit des Grundbuchberichtigungsan 6.§ 878 BGB 7.Gutgläubiger Erwerb der Vormerkung Immobiliarsachenrecht 5. Juli 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 2 VIII. Veräußerung dinglicher Rechte durch den Nichtberechtigten 1. Grundlagen und Bedeutung Fall: K möchte das Grundstück des E in Binz auf Rügen zum Kaufpreis von € 750.000,-- erwerben. Im Termin teilt der Notar dem Käufer mit, dass wegen der unklare Im entschiedenen Fall hat der Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren dem Teilungsplan widersprochen. Der BGH klärt nun die Frage, wie gemäß § 878 Abs. 1 ZPO nachzuweisen ist, dass die sog. Widerspruchsklage innerhalb der Monatsfrist eingereicht wurde
§ 878 BGB). Fehlt die Berechtigung des Veräußerers, kommt möglicherweise ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks vom Nichtberechtigten (§§ 892, 893 BGB) in Betracht Zur Verdeutlichung folgender Fall: Fall 1: Bewilligungsgrundsatz Onkel E will seinem Neffen R ein Grundstück schenken. Welche Formalien sind hinsichtlich der Grundbucheintragung zu beachten? Fall 2: Veräußerung von Grundstücken R hat seinen Onkel E beerbt. Er will das geerbte Grundstück an K veräußern. Kann er dies? Fall 3: Rangordnun Düsseldorf VersR 1961, 878; Palandt/Ellenberger, BGB, § 131 Rn. 2). Danach wäre die Annahmeerklärung des A dem B nicht gem. § 131 Abs. 2 S. 1 BGB zugegangen. Streng genommen handelt es sich insoweit um ein Problem der Abgabe: § 131 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 BGB wird hier so verstanden, dass die Erklärung den ge Fall 1: Erfolg der Klage des K gegen die B A. Zulässigkeit K als Insolvenzverwalter = Partei? (+), sog. Partei kraft Amtes (§ 116 ZPO) B. Begründetheit (+), wenn K einen durchsetzbaren Anspruch gegen B auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung hat I. § 894 BGB iVm § 80 Abs. 1 InsO 1. Aktivlegitimation (+), § 80 Abs. 1 InsO 2. Grundbuch unrichtig (+), wenn B nicht Grundschuldsinhaberin.
XI ZR 119/96 a) § 878 BGB wurde geschaffen, weil sich die zur Rechtsbegründung erforderliche Eintragung, deren Zeitpunkt nach der Stellung des Eintragungsantrags nicht mehr vom Handeln der Beteiligten abhängt, mitunter verzögert und die Beteiligten gegen einen hierdurch drohenden Nachteil für den Fall der Verfügungsbeschränkung des Berechtigten geschützt werden sollten (Motive zu dem BGB Bd Loesung Fall 1 - Arbeitsrecht - 2 - Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, dieses gelten für alle Betriebe, wenn deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, § 3 Abs. 2 TVG. Tarifgebunden i.S.v. § 3 Abs. 1 TVG sind diejenigen Arbeitnehmer, die Mitglieder einer tarifvertragschließenden Gewerkschaft sind und die Arbeitgeber, die Mitglied eines.
gemäß § 878 BGB noch in dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Einigung 6 7 8 - 5 - nach §§ 925, 873 BGB für den Veräußerer bindend geworden und der Antrag auf Umschreibung des Eigentums bei dem Grundbuchamt eingereicht worden sei (OLG Celle, aaO; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524, 1525; OLG Hamburg, ZfIR 2011, 528; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 12 Rn. 5; Palandt/Bassen-ge, BGB, 71. 2. Berechtigung (+), da B Inhaber der Forderung gem. §433 I BGB II. Übergang der Vormerkung 1. Bestand einer Vormerkung für den abgetretenen Anspruch a) Anspruch auf Übereignung des Grundstücks gem. §433 BGB sicherungsfähig gemäß §883 I BGB (+) b) Bewilligung durch A, §885 I BGB (+) c) Eintragung (+) d) Berechtigung des A (+) 2. Übergang, §401 BGB analog wegen Akzessorietät gleich Bürgschaft - § 434 III BGB erfasst also nur den Fall der verdeckten oder unbewussten Zuweniglieferung und nicht auch den Fall der offenen oder bewussten Zuweniglieferung, gilt nur im Falle der Auslösung der Gewährleistungsrechte, sodass der Schadensersatz und Rücktritt des allgemeinen Schuldrechts mit der jeweiligen Maßgabe des Interessensfortfalls anwendbar ist (Eine Teilleistung ist demnach keine. BGB § 878 GBO § 29 Abs. 1 Fundstellen: BGHZ 195, 120 DNotZ 2013, 362 FGPrax 2013, 6 MDR 2013, 22 MietRB 2013, 16 NJW 2013, 299 NZM 2012, 5 NZM 2013, 34 NotBZ 2013, 25 WM 2013, 1954 Wirksamkeit der Zustimmung eines Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1 WEG bei Enden der Bestellung eines Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt. BGH, Beschluss vom.
(beachte hierzu jedoch die Ansprüche aus §§ 987ff BGB sowie ggf. §§ 812, 816, 823, 951 BGB) III. kein Besitzrecht des Anspruchsgegners, § 986 Abs. 1 S. 1 BGB Der Eigentümer kann die Herausgabe nicht verlangen, wenn ein dem Eigentümer gegenübe 1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. 2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4. PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 Fall 9 - Lösungsskizze: Das umstrittene Grundstück Ausgangsfall Fraglich ist, wer Eigentümer des Grundstücks ist. A. Ursprünglich war A Eigentümer. B. Er könnte sein Eigentum aber gem. §§ 873 I, 925 auf B übertragen haben. I. Einigung = Auflassung, § 925 (+), insbesondere bei gleichzeitiger Anwesenheit (verhindert Stufenauflassung, nicht aber.
Fall einschl?gige Bestimmung des ? 878 BGB insoweit nicht anzuwenden 5. Liegen deren Voraussetzungen vor, so wird die Zu diesem Grundsatz vgl. etwa BGHZ 28, 182 (183 f.) = JZ 1959, 170 ? dazu Sch?nfeld S. 140; Baur in Soergel-Siebetf, BGB, Bd. 4, 10. Aufl. 1968, ? 873 Rn. 28, ? 878 Rn. 1. 2 Entsprechendes gilt nach ? 3 Abs. 3 SchiffsRG und den zahlreichen Bestimmungen des SchiffsRG, in denen. Verbot unentgeltlicher Verfügungen, § 2205 Satz 3 BGB. Die Verwaltungs- und Verfügungsverfügung eines Testamentsvollstreckers ist im § 2205 BGB geregelt. Der Testamentsvollstrecker hat das Recht den Nachlass in Besitz zu nehmen und er darf auch über Nachlassgegenstände verfügen, d. h. er darf sie zum Beispiel veräußern
Dieses Ergebnis ist auch im Hinblick auf die Rechtsstellung der Erwerber sachgerecht, welche trotz der Beschlagnahme im Verhältnis zu dem betreibenden Gläubiger ebenfalls wirksam Eigentum erwerben, nämlich auf der Grundlage von § 878 BGB oder von § 892 BGB. Für diesen Fall steht außer Frage, dass § 26 ZVG Anwendung findet und das Zwangsversteigerungsverfahren deshalb ohne weiteres. Zitatangaben (BGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1896, 195 Ausfertigung: 1896-08-18 Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; Hinweise zum Zitieren . Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 873 BGB § 873 Abs. 1 BGB oder § 873 Abs. I BGB § 873 Abs. 2 BGB oder § 873 Abs. II BGB. Anwalt finde
Anspruchsgrundlage: § 433 II BGB I. Voraussetzung: wirksamer Kaufvertrag W/N 1. Kaufvertrag W/N (+) 2. Wirksamkeitshindernisse: a) Notarielle Beurkundung (§ 311b I 1) b) § 311a I BGB: Vertrag auch im Falle anfänglicher Unmöglichkeit wirksam ( wenn Schuldner nach § 275 I - III BGB nicht zu leisten braucht und da Fall 9 Blumenwiese Fall 21Schwarzkauf II emmer Juristisches Repetitorium gem. § 888 I. 888 BGB ). Der fehlt: falllösung | Muss BGB zusätzlich die entsprechende auf Zustimmung zur Eintragung Kaufvertrag begründet gemäß § des § 878 BGB Eintragung als Eigentümer (§ 669; Stamm, Die K gegen V aus (d.h. nach dem Anspruch des B gegen des Erwerbs eines dinglichen BGB
Gem. § 888 BGB verlangt nun der inzwischen eingetragene Käufer vom Hypothekengläubiger die Zustimmung zur Löschung der Hypothek. Das setzt voraus, daß die Belastung ihm gegenüber nach § 883 II BGB (relativ) unwirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn (1) eine Vormerkung besteht und (2) diese der Hypothek im Rang vorgeht. Der BGH legt hier. (1) § 29 TVöD benennt in seinem Absatz 1 verschiedene Anlässe, die als Fälle nach § 616 BGB gelten, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts in dem angegebenen Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden. Zu diesen Fällen zählt nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb TVöD die schwere Erkrankung eines Kindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873-902 BGB, §§ 1-64 WEG) Vorbemerkung § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung § 875 Aufhebung eines Rechts § 876 Aufhebung eines belasteten Rechts § 877 Rechts[inhalts]änderungen § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen § 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte. § 925 BGB errichtet als speziellere Norm das Formerfordernisse der notariellen Beurkundung.. Anmerkung 1: Die Bindung der Beteiligten an die Einigung gemäß § 873 Abs. 2 BGB verhindert nicht, dass eine nachträglich eintretende Verfügungsbeschränkung (z.B. durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens) zur Unwirksamkeit der Erklärung führt - in diesem Fall ist dann auf § 878 BGB zurück zu.
Das Zivilrecht regelt als zweites Hauptrechtsgebiet die Verhältnisse der privaten Rechtsteilnehmer untereinander.Gekennzeichnet ist es von Prinzipien, wie die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Privatautonomie oder dem Schutz schwächerer Rechtsteilnehmer wie Verbraucher oder Minderjährige, und wird auch gerne als Königsdisziplin unter den Rechtsgebieten bezeichnet BGH, URTEIL vom 5.4.1973, Az. V ZR 26/71 Ebensowenig würde die Erfüllung des Vertrages in einem solchen Falle, da der Wille der Partner zweifelsfrei feststeht, an dem vom Berufungsgericht betonten Erfordernis der Verkehrssicherheit sowie der klaren Unterscheidung zwischen Gesellschaftsund Gesellschaftervermögen scheitern; etwaigen Bedenken des Grundbuchamts, das Erbbaurecht einzutragen. 878 BGB.. 8 Variante 2 I. Anspruch O gegen K auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB.. 12 1. Eigentümerstellung des O.. 13 2. K ist Besitzer ohne Recht zum Besitz.. 1 1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. 2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers
Wenn das Umwandlungsverbot erst nach diesem Stichtag in Kraft tritt, ist letzteres in entsprechender Anwendung von § 878 BGB für den Vollzugsantrag unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15). Dies gilt auch dann, wenn der Antrag im Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollzugsfähig war, solange die Hindernisse mit Rückwirkung beseitigt werden können. Dies ist zum Beispiel für Korrekturen an der Abgeschlossenheitsbescheinigung der Fall (BGH Beschluss vom 24.04. Der BGH hat nun mit Beschluss vom 12. Oktober 2016 (V ZB 198/15) das Grundbuchamt dennoch als verpflichtet angesehen, die Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch zu vollziehen.Er begründet dies mit einer entsprechenden Anwendung des § 878 BGB auf die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum nach § 8 WEG.. Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875. Auf die Abtretung der Buchgrundschuld finden gemäß § 1154 Abs. 3 BGB die §§ 873, 878 BGB Anwendung. Die Übertragung setzt deshalb nach § 873 BGB die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch voraus (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 25. September 2014 IX ZR 314/12, juris Rn. 9). Die hier erfolgte Eintragung, dass die Zwangssicherungshypothek infolge Befriedigung durch die vormalige Eigentümerin auf diese als Grundschuld übergegangen und von ihr an den Beklagten abgetreten. II. § 878 analog..58 III. Ersterwerb vom Nichtberechtigten gemäß §§ 893, 892 analog..58 Fall 11: Kenntniserlangung zwischen Vormerkung und Übereignung..5
Mit Hilfe des Widerspruches, der Widerspruchsklage nach § 878 ZPO und einer sich möglicherweise anschließenden Bereicherungsklage kann der Schuldner eines Zwangsversteigerungsverfahrens (und. Bei einer nachträglichen Verfügungsbeschränkung des Eigentümers gilt § 878 analog. Palandt-Herrler § 878 Rn. 4 Fall 2: Übertragung eines Grundstücksteils..10 2. Übereinstimmende Falschbezeichnung (falsa demonstratio)..11 Fall 3: Zufahrt über das Nachbargrundstück..12 3. Form des § 925..1 Vorkaufsfall: nach §§ 1098 Abs. 1 S. 1, 463 BGB dann gegeben, wenn der durch das Vorkaufsrecht verpflichtete (idR. Der Grundstückseigentümer) mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die mit einem Vorkaufsrecht belastetet Sache abschließt Wirksame Ausübung: nach §§ 1098 Abs. 1 S. 1, 464 Abs. 1 S. 1 BGB durch formfrei Die Berechtigung zur Erteilung einer nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung müsse deshalb gemäß § 878 BGB noch in dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Einigung nach §§ 925, 873 BGB für den Veräußerer bindend geworden und der Antrag auf Umschreibung des Eigentums bei dem Grundbuchamt eingereicht worden sei (OLG Celle, aaO; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524, 1525 [OLG Hamm 12.05.2010 - I.
Bestand während der Ehe eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung, so kann der unterhaltsbedürftige Ehegatte verlangen, dass diese Versicherungen bis zur Scheidung fortgeführt werden (BGH FamRZ 1983,878). Grundsätzlich gilt dies auch für den nachehelichen Unterhalt. Sind die Krankenversicherungskosten jedoch unverhältnismäßig hoch, so kann der Vorsorgeunterhalt auf. Das bedeutet, dass in zivilrechtlichen Falllösungen im Groben immer nach dem gleichen Schema zu verfahren ist: Wer (Anspruchsteller) fordert etwas von einem Anderen (Anspruchsgegner). Was (Schadensersatz, Herausgabe etc.) fordert er von dem Anderen So entspricht die Regelung in § 878 ABGB derjenigen in §§ 306 f. BGB a.F. Auch Art. 1346, 1418 Abs. 2 Codice civile und Art. 20 Abs. 1 OR ordnen im Fall anfänglicher Unmöglichkeit die Nichtigkeit des Vertrags an. Nach Art. 1601 Abs. 1 frz
Wegen § 878 BGB und § 91 Abs. 2 InsO kann der Rechtserwerb auch nicht daran scheitern, dass der Schenker nachträglich in der Verfügung über das Grundstück beschränkt wird. Nach der seit 1999 geltenden Rechtslage beginnen sogar die Fristen für eine Gläubigeranfechtung innerhalb (§ 140 Abs. 2 Satz 1 InsO) oder außerhalb (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AnfG) eines Insolvenzverfahrens, sobald die übrigen Voraussetzungen für das Wirksamwerden erfüllt sind, die Willenserklärung des Schenkers. 2. Im Übrigen ist in einem solchen Fall für die Einwendung des § 814 Fall 1 BGB, welche einen bereicherungsrechtlichen Rückgewähranspruch und somit eine unentgeltliche Leistung des Schuldners i. S. d. § 134 Abs. 1 InsO ausschließt, erforderlich, dass der Leistende positive Kenntnis von der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse hatte und wusste, dass ein Zahlungsanspruch nicht besteht fügungsbefugnis §§ 91 InsO, 878 BGB - Zurückbehaltungsrecht § 1000 BGB - Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 BGB - Nut-zungsersatzanspruch aus §§ 987, 990 BGB.. 129 Fall 13. Erlers Erben (Löhnig) ormerkung - Anwendbarkeit des Grundbuchberechtigungsan In diesem Fall ist neben § 873 BGB zusätzlich die entsprechende Norm zu zitieren: Wenn man sich beispielsweise über die Bestellung einer Grundschuld an dem Grundstück einigt, bestimmt sich der Inhalt der Einigung aus § 873 BGB gem. § 1191 BGB. Einigt man sich darauf eine Hypothek an dem Grundstück zu bestellen, so ist der Inhalt der dinglichen Einigung des § 873 BGB hingegen in.
a) Anwendung des § 878 BGB 128 b) Analoge Anwendung des § 878 BGB 129 aa) Ansicht der Rechtsprechung 129 bb) Ansicht der Literatur 130 cc) Stellungnahme 131 c) Sicherung der Vertragsdurchführung bei Ablehnung des § 878 BGB analog 132 aa) Vollmachtslösung 133 bb) Vormerkung 133 cc) Anderkontoverwahrung 133 d) Zwischenergebnis 134 II. InsO § 91 Abs. 2, § 203; BGB § 878 Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht ver-werteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06 - AG Montabaur LG Koblenz - 2 - Der IX.
§_878 bgb Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der § § 873 , 875 , 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, daß der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamte gestellt worden ist Einigkeit besteht hingegen für den Fall, dass das zu übertragene Anwartschaftsrecht nicht existiert: In diesem Fall ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, da dieser lediglich dazu dient, die fehlende Verfügungsberechtigung des Veräußerers zu überwinden. Der Gesetzgeber bezweckte jedoch nicht, das Bestehen einer zu erwerbenden Rechtsposition zu fingieren Für die Annahme einer entsprechenden Prüfungskompetenz besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, weil für die Sorgeberechtigten im Falle einer gegen ihren Willen aufrecht erhaltenen Inobhutnahme der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist und weil das Familiengericht in dem von ihm von Amts wegen einzuleitenden Verfahren nach § 1666 BGB ohnehin über die Frage zu entscheiden hat.